Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Abgeschlossen
15. Juni 2001 - 30. September 2001
Bundesgesetz und Verordnung über die politischen Rechte
Die Änderungen sollen den gezielten Einsatz elektronischer Mittel zur Erleichterung der Ausübung politischer Rechte, die frühere Verteilung des Stimm- und Wahlmaterials und die entsprechend erweiterte Pflicht der Bundeskanzlei zum elektronischen Angebot ermöglichen. Die gesetzliche Verankerung der Parteien durch eine entsprechende Registrierungsmöglichkeit und im Gegenzug entsprechende Erleichterungen können nicht nur Parteien, sondern auch Kantone entlasten.