Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Beim Bundesgesetz sowie der Verordnung über Zweitwohnungen handelt es sich um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel über Zweitwohnungen (Art. 75b BV). Die Erlasse werden die geltende Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 ablösen.