Abgeschlossen
6. Oktober 1997 - 9. Januar 1998

Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen von 1948 über das Verbot und die Verhütung des Völkermordes

Die Genozidkonvention ist mit 124 Vertragsstaaten eines der am weitesten akzeptierten internationalen Uebereinkommen. Es verbietet den Völkermord und verpflichtet die Staaten zu dessen Verhinderung und Bestrafung. Die sich aus dem Uebereinkommen ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen bedingen Aenderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.