Abgeschlossen
19. März 2004 - 22. Juni 2004

Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell")

Der Gesetzesentwurf, der von der SGK in die Vernehmlassung geschickt wird, sieht eine Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) vor. Zur Bekämpfung der Armut bei Familien wird die Einführung von EL für bedürftige Familien vorgeschlagen. Die Ausgestaltung, Durchführung und Finanzierung der vorgeschlagenen neuen Leistung ist von den EL zur AHV/IV inspiriert. Drei verschiedene Modelle stehen zur Diskussion, je nach Familientypus, der hauptsächlich entlastet werden soll (kinderreiche Familien, Einelternfamilien, Zweielternfamilien). Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sollen es der SGK ermöglichen, einen endgültigen Entwurf zu Handen des Nationalrates auszuarbeiten. Dieser wird dann auch dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.
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Quelle
fedlex.admin.ch

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