Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsgesetz
Das geltende Versicherungsaufsichtsrecht ist auf fünf Gesetze verteilt, von denen einige mehrere Jahrzehnte alt sind. Es trägt der Entwicklung der Aufsichtspraxis nach erfolgter Liberalisierung und Globalisierung der Versicherungs- und Finanzmärkte nur ungenügend Rechnung. Die Anpassung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums an diese Entwicklung ist das Hauptziel des Entwurfes für ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz.