Abgeschlossen
2. Mai 2019 - 23. August 2019

Deklaration von Koscher- und Halalfleisch (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes)

Für die Einfuhr von Fleisch von rituell geschlachteten Tieren (Koscher- und Halalfleisch) bestehen Zollkontingente für die jüdische und die islamische Gemeinschaft. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) will eine Deklarationspflicht für Fleisch einführen, das innerhalb dieser Teilzollkontingente importiert wird. Dazu wird eine Änderung von Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) vorgeschlagen. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 15.499 «Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Fleisch von rituell geschlachteten Tieren zu beheben.