Abgeschlossen
23. Januar 2008 - 27. Februar 2008

Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Die Abkommen der Bilateralen I wurden für eine ursprüngliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Ohne gegenteilige Notifizierung bis zum 31. Mai 2009 werden sie automatisch auf unbestimmte Dauer weitergeführt. Dieser Entscheid ist Gegenstand eines, dem fakultativen Referendum unterstellten, Bundesbeschlusses. Eine Volksabstimmung zu dieser Frage müsste vor Ende Mai 2009 stattfinden.