Quelle
fedlex.admin.ch

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Geplant
Oktober 2025 - Januar 2026

Genehmigung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Umsetzung der Übereinkommen zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche vereinfacht die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere von Kindern. Es sieht Zentralbehörden vor, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um unterhaltsberechtigten Personen und unterhaltsbevorschussenden Behörden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen. Das Unterhaltsübereinkommen soll die bereits heute für die Schweiz geltenden Amts- und Rechtshilfeübereinkommen im Unterhaltsbereich ersetzen. Es wird durch ein Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ergänzt. Gleichzeitig soll die Behördenorganisation in der Schweiz an die neuen Bedürfnisse angepasst und in einem Umsetzungsgesetz konkretisiert werden.