Abgeschlossen
1. Oktober 2010 - 21. Januar 2011

Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention)

Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt, als Lebensraum sowie als touristisches Kapital eine immer wesentlichere Rolle. Die europäische Landschaftskonvention ist das erste völkerrechtliche Instrument zum sorgfältigen Umgang damit. Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2010 die Vernehmlassung über die Ratifizierung des Europäischen Landschaftsübereinkommens eröffnet.