Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme)
Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer soll angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Entwicklung der Rechtsprechung, die Entscheide des Bundesrates im Ausländerbereich, sowie die Optimierung der bestehenden Bestimmungen in Betracht zu nehmen.