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Die Änderungen des ZGB im Bereich des Stiftungsrechts erfordern eine Anpassung der Handelsregisterverordnung. Die bisherigen Ausführungsbestimmungen der HRegV zum Stiftungsrecht sind überholt, unvollständig und mangels einer stringenten Systematik unübersichtlich. Es gilt die Gelegenheit zu ergreifen, die registerrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zeitgemässe und klare Bestimmungen geschaffen werden.