Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Der Ausländerausweis enthält gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 ab Januar 2011 auch biometrische Daten. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen müssen gemäss der Botschaft des Bundesrates vom 18. November 2009 in drei Verordnungen konkretisiert werden: der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) und der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG). Es handelt sich darum, genau zu bestimmen, wer einen biometrischen Ausländerausweis erhält und welche Gebühren in diesem Zusammenhang erhoben werden.