Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorabanmeldung gibt. Gleichzeitig soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und den Nicht-EU-Staatenden neuen Sicherheitsvorschriften unterstellt werden (betreffend Vorabanmeldung und Risikoanalyse).