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Ein erster Teil der Revision mit Massnahmen zur Kostensenkung sowie einer Beitragssatzerhöhung soll 1999 in Kraft treten; ein zweiter Teil mit weiteren Massnahmen, auch einem beschränkten Leistungsausbau, im Jahre 2002. Die 4. IV-Revision wird zeitlich mit der 6. EO-Revision und der Mutterschaftsversicherungs-Vorlage verknüpft und in einem finanziellen Zusammenhang mit diesen Vorlagen behandelt.