Der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ausgearbeitete Vorentwurf sieht die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts per Gesetzesänderung vor. Damit sollen bestehende Bestimmungen, die sich auf den Bestand einer Ehe beziehen, künftig auch auf gleichgeschlechtliche Ehen Anwendung finden. Als Konsequenz sollen keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, wobei eingetragene Partnerinnen und Partner ihre Beziehung vereinfacht in eine Ehe umwandeln dürfen.