11.457 Pa.Iv. «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen»
Mit der Revision soll die Anzahl der in Art. 89<i>a</i> Abs. 6 ZGB aufgeführten Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die auf patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anwendbar sind, reduziert werden.