Quelle
fedlex.admin.ch

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Abgeschlossen
6. Juni 2013 - 18. Oktober 2013

11.457 Pa.Iv. «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen»

Mit der Revision soll die Anzahl der in Art. 89a Abs. 6 ZGB aufgeführten Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die auf patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anwendbar sind, reduziert werden.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen