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16. August 2023 - 1. Dezember 2023

Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV)

Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes (Reform RPV) bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren im regionalen Personenverkehr (RPV). Um die Vorgaben auf Verordnungsstufe zu präzisieren, ist eine Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) vorgesehen. Neu trägt sie den Titel «Verordnung über die Abgeltung und Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)». Zudem sind auch Anpassungen der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV), der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) und die Aufhebung der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) vorgesehen. Daneben werden weitere Verordnungen aufgrund von neuen Verweisen und Aktualisierungen angepasst.