Geplant
September 2024 - Januar 2025

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)

Der Entwurf zur Änderung des Opferhilfegesetzes (OHG) geht auf die Motionen 22.3234 Carobbio Guscetti, 22.3333 Funiciello und 22.3334 de Quattro zurück. Die Änderung hat zum Ziel, Gewaltopfern den Zugang zu qualitativ hochwertigen medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen in der ganzen Schweiz zu gewährleisten. Die Revision konkretisiert die Begriffe der medizinischen sowie der rechtsmedizinischen Hilfe. Der Entwurf führt insbesondere das Recht auf eine rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen und Spuren für Opfer im Sinne des OHG ein, unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde oder nicht.