Abgeschlossen
17. November 2022 - 3. März 2023

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)

In neu gegründeten Unternehmen braucht es bezüglich Arbeitszeitgestaltung mehr Flexibilität, als das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 ermöglicht. Mitarbeitende solcher Unternehmen sollen deshalb – sofern sie im Besitz einer Mitarbeiterbeteiligung sind – vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz sollen für sie jedoch weiterhin gültig bleiben.