Geplant
September 2024 - Dezember 2024

Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz)

Umsetzung der Motion 21.4142 Dittli «Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan». Wechselt eine versicherte Person von einem Arbeitgeber mit einem Vorsorgeplan mit Wahl der Anlagestrategie (sog. 1e-Plan) zu einem Arbeitgeber ohne diese Möglichkeit, kann sie die Austrittsleistung aus dem 1e-Plan für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen, um so allfällige Verluste durch Anlegen in ähnlichen Anlagestrategien ausgleichen zu können.