Abgeschlossen
21. April 2016 - 19. August 2016

Totalrevision des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG)

Das geltende Tagesbetreuungsgesetz macht einen Unterschied bei der Steuerung und Finanzierung der subventionierten und mitfinanzierten Tagesheime. Bisher können Eltern, die auf einen subventionierten Platz angewiesen sind, das Tagesheim nicht frei wählen und müssen sich den Betreuungsplatz durch die zuständige Vermittlungsstelle vermitteln lassen. Aufgrund der geltenden Regelung profitieren sie von höheren Beiträgen des Kantons oder der Gemeinden. Eltern, die ihr Kind in einem mitfinanzierten Tagesheim betreuen lassen, können keine Vermittlung in Anspruch nehmen und suchen sich den Betreuungsplatz selbst. Aufgrund der geltenden Regelung erhalten sie weniger hohe Beiträge des Kantons oder der Gemeinden. Mit der Totalrevision wird diese unterschiedliche Steuerung und Finanzierung aufgehoben und die bestehende Ungleichbehandlung der Eltern sowie der privaten Leistungserbringer korrigiert.
Quelle
www.bs.ch

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