Anpassung des Richtplans; Verminderung der Fruchtfolgeflächen in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) aufgrund der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)
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