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Concluse
27. marzo 2016 - 3. giugno 2016
Vernehmlassung Teilrevision Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht
Der Bundesrat hat das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts revidiert und am 1. Januar 2012 eine neue Grundbuchverordnung in Kraft gesetzt. Der Kanton Obwalden hat seine Gesetzgebung anzupassen. Der Regierungsrat schlägt eine Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des ZGB, neue Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch und eine überarbeitete Bereinigungsverordnung vor. Daneben sind punktuelle Änderungen weiterer Erlasse notwendig. Die Revision wird überdies zum Anlass genommen, die gesetzlichen Grundlagen für eine künftige Reorganisation der Grundbuchkreise zu schaffen. Schliesslich werden verschiedene kleinere Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung an früher geändertes Bundesrecht nachvollzogen.