Teilrevision des Gesetzes über Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts
Teilrevision des Gesetzes über Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts (Kantonales Bürgerrechtsgesetz)
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 den Entwurf des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Staatskanzlei wurde beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.