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Der Regierungsrat schlägt zur Umsetzung der Motionen KR-Nrn. 267/2020 und 268/2020 ebenfalls eine Änderung des EnerG mit erweiterten Vorschriften zu Solaranlagen und einer Förderung der saisonalen Energiespeicherung vor. Mit Beschluss vom 12. Juni 2024 hat der Regierungsrat die Baudirektion ermächtigt, zum Erlassentwurf eine Vernehmlassung durchzuführen (RRB Nr. 650/2024).
Diese beiden inhaltlich verwandten Entwürfe zur Änderung des EnerG werden gemeinsam bis zum 30. November 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Eine Vernehmlassung nach § 65 Abs. 3 KRG ist angezeigt, da der Vollzug mehrheitlich bei den Baubehörden der Ge- meinden (Vorschriften zu Solaranlagen) beziehungsweise bei den Stromnetzbetreibern (Förderung der Energiespeicherung) und somit ausserhalb der kantonalen Verwaltung stattfindet.