Terminée
5. juillet 2024 - 4. novembre 2024

Revision Sozialhilfegesetz

Revision Sozialhilfegesetz (Pflegeverhältnisse ab Volljährigkeit / Erhöhung der Plätze von Kleinstbetreuungs- und Pflegeangeboten)

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision des Sozialhilfegesetzes sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in eine externe Vernehmlassung gegeben. Ehemalige Pflegeverhältnisse sollen bei Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziert werden. Betreuungs- und Pflegeangebote sollen neu bis zu sechs Plätzen durch die Gemeinden bewilligt werden.
Source
vernehmlassungen.tg.ch

La publication sur Demokratis n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par les authorités cantonales responsables font foi.