Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Planen und Bauen ergeben sich aus Vorgaben des Bundes, den als Rahmengesetzgebung ausgestalteten kantonalen Vorschriften und den Bau- und Zonenordnungen der Einwohnergemeinden. Das geltende Baugesetz (BauG; GDB 700.1) und die Verordnung zum Baugesetz (BauV; GDB 700.11) stammen aus dem Jahr 1994. Seither haben sich mit dem kantonalen Richtplan 2019 und neuen Konzepten (z. B. Energie- und Klimakonzept 2035) verschiedene Rahmenbedingungen geändert. Aufgrund der vielen Anpassungen (bisher 17-mal) ist die kantonale Gesetzgebung zum Planen und Bauen nicht mehr nutzerfreundlich strukturiert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat den Auftrag für eine Totalrevision erteilt.