Source
www.nw.ch

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Terminée
24. septembre 2024 - 20. décembre 2024

Teilrevision des Gesetzes über den Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden

Teilrevision des Gesetzes über den Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (Hilfsfondsgesetz)

Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) wird im Alltag und in der Bevölkerung bereits heute weitgehendals Unterorganisation der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) wahrgenommen. Er ist aber eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Neu soll der NHF in die NSV integriert und im Rahmen einer separaten Fondsrechnung geführt werden. Damit wird erreicht, dass der NHF in eine moderne, schlanke Organisation überführt werden kann. Die Integration führt zu einer gewissen finanziellen Entlastung im Betrieb, sowie tieferen Kosten im Anlagebereich. Bei dieser organisatorischen Änderung bleiben die Verpflichtungen und Leistungen gegenüber den Anspruchsberechtigten weitgehend unverändert.