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6. décembre 2024 - 2. mars 2025
Programm Natur 2030 - Für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau
Programm Natur 2030 - Für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau; Handlungsfelder bis 2030; Zwischenbilanz der 1. Etappe 2021-2025; Ziele und Massnahmen der 2. Etappe 2026-2030; Verpflichtungskredit
Die Biodiversität nimmt schweizweit ab. So ist über ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten gefährdet, stark gefährdet oder sogar in der Schweiz ganz ausgestorben. Dieser negative Trend wird auch im Kanton Aargau festgestellt. Dieser Rückgang ist ein eindeutiger Hinweis auf die gestörte Funktionalität der (noch) bestehenden Ökosysteme und verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Funktionierende Ökosysteme und intakte Landschaften bilden unsere natürlichen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen. Sie versorgen uns mit vielfältigen und unverzichtbaren Ökosystem- und Landschaftsleistungen (zum Beispiel sauberes Trinkwasser, Nährstoffkreisläufe, Schutz vor Naturgefahren, Nahrungsmittel usw.). Um dem Trend der abnehmenden Biodiversität entgegenzuwirken, bleibt der Handlungsbedarf hinsichtlich Aufwertung und besserer Vernetzung natürlicher und naturnaher Lebensräume weiterhin hoch. Der Regierungsrat sieht die Dringlichkeit und Wichtigkeit von Schutz und Förderung der Aargauer Landschaft und Naturwerte und hat diese in seinem Entwicklungsleitbild 2021–2030 mit dem Schwerpunkt "Natürlichen Lebensraum gestalten und Landwirtschaft weiterentwickeln" aufgenommen. Das Programm Natur 2030 leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen des obengenannten Entwicklungsschwerpunkts. Es dient zudem dem Vollzug von Aufgaben zum Schutz der Landschaft, zur Sicherung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen und zur gezielten Förderung von Arten.
Das Programm Natur 2030 ist ein Eckpfeiler der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Es dient dem Vollzug von Aufgaben zum Schutz der Landschaft, zur Sicherung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen und zur gezielten Förderung von Arten. Aufgaben, die der Bund dem Kanton überträgt und die er, gestützt auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), mitfinanziert.