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Mit einer Änderung des Steuergesetzes soll der Grosse Rat neu die Möglichkeit haben, einmalige Steuerrabatte zugunsten der steuerpflichtigen Bevölkerung und der Unternehmen zu gewähren. Damit kann im Fall eines Ertragsüberschusses und bei guter Finanzlage dieser Überschuss oder ein Teil davon der Bevölkerung und der Wirtschaft zurückerstattet werden.