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Mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wird die mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» umgesetzt. Die Motion lädt die Regierung ein, einen Entwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche betreffend die elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen auf kantonaler Ebene schafft. Mit dem vorliegenden Entwurf werden auch die gesetzlichen Grundlagen für eine staatliche elektronische Authentifizierungslösung und ein stehendes Stimmregister geschaffen, die für E-Collecting erforderlich sind.
L’ordinanza del DFF concernente il compenso alle autorità cantonali per il loro onere in relazione con la riscossione della tassa sul traffico pesante deve essere sottoposta a revisione totale. In futuro, con l’introduzione del sistema TTPCP III i servizi cantonali della circolazione saranno sgravati per quanto riguarda l’esecuzione della tassa sul traffico pesante. Il compenso per i cantoni deve pertanto essere adeguato.
Il Parlamento deve approvare gli Stati partner con cui la Svizzera deve introdurre lo scambio automatico di informazioni relative a cripto-attività secondo lo standard internazionale a partire dal 2026 e scambiare i dati per la prima volta nel 2027.
Der Richtplan ist das strategische Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton zu steuern. Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Um zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagieren zu können, werden die Richtplaninhalte periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Richtplananpassung «2022» umfasst inhaltliche Aktualisierungen an den Kapiteln L5 (Wald), L7 (Naturgefahren), VE4 (Abfallbeseitigung) und VE5 (Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung). Auslöser sind neue Grundlagen.
Der Regierungsrat hat die "Abfallplanung Kanton Schaffhausen" überprüft und einen entsprechenden Kurzbericht erstellt. Dieser Kurzbericht wurde zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der kantonalen Abfallplanung 2018/2019 wurde im Kanton Schaffhausen eine Neuausrichtung der Abfallwirtschaft im Sinne der Bundesgesetzgebung angestrebt. Der Kanton Schaffhausen verfolgt dabei folgende übergeordnete Ziele:
1) Die Entsorgungssicherheit ist jederzeit gewährleistet. 2) Abfälle aus dem Kanton Schaffhausen werden nachhaltig behandelt, das heisst unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien. 3) Stoffkreisläufe werden möglichst geschlossen, um die natürlichen Ressourcen zu schonen. Das beinhaltet weitgehende stoffliche und nach Möglichkeit auch energetische Verwertung. 4) Die öffentliche Hand übernimmt in der Abfallwirtschaft eine Vorbildfunktion.
Der Kurzbericht zeigt den aktuellen Stand der Massnahmen sowie den Weg zur Sicherstellung der langfristigen Entsorgungssicherheit der Siedlungsabfälle im Kanton Schaffhausen auf. Zudem wurden im Bericht "Deponieplanung Kanton Schaffhausen" der Bedarf an Deponievolumen und die nötigen Deponiestandorte dargelegt.
Die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) hat über ihr Wohnungsamt (WA) und ihr Amt für Statistik (StatA) einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik ausgearbeitet, um den Wohnungs- und Immobilienmonitor definitiv einzuführen.
L’Unione europea ha approvato, nel quadro del Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE, i seguenti atti giuridici vincolanti per la Svizzera: regolamento AMMR, regolamento di crisi, regolamento Eurodac, regolamento sul rimpatrio alla frontiera e regolamento sugli accertamenti. I primi tre regolamenti UE contengono disposizioni che costituiscono sviluppi dell’acquis di Dublino/Eurodac, mentre il regolamento sul rimpatrio alla frontiera e il regolamento sugli accertamenti costituiscono sviluppi dell’acquis di Schengen. Il Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE è un insieme di disposizioni volte a creare un sistema di migrazione e asilo più equo, efficiente e a prova di crisi per l’UE e per lo spazio Schengen/Dublino. La riforma mira da un canto a ridurre la migrazione irregolare verso l’Europa e al suo interno; dall’altro, secondo il principio della responsabilità condivisa e della solidarietà, intende alleggerire l’onere che grava sugli Stati membri dell’UE alle frontiere esterne Dublino che si trovano sotto particolare pressione o consentire deroghe per gli Stati membri che fanno fronte a una situazione di crisi. Il Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE punta su procedure rapide alle frontiere esterne Schengen, sull’ulteriore sviluppo del sistema Dublino, sull’ampliamento della registrazione dei dati nel sistema Eurodac e su un meccanismo di solidarietà obbligatorio tra gli Stati membri dell’UE.
Il presente progetto di revisione è volto a modernizzare e digitalizzare la procedura svizzera di immatricolazione assicurandone la compatibilità con quella europea (allineamento al regolamento UE 2018/858). Nel contempo si procede all’attuazione delle mozioni Darbellay (13.3818 «Snellimento delle procedure d’immatricolazione dei veicoli a motore e aumento della sicurezza stradale») e Reimann (16.3846 «Meno burocrazia attraverso l’abolizione della marca di controllo che attesta l’approvazione del tipo dei veicoli stradali»).
Der Regierungsrat hat in Aussicht gestellt, nach Abschluss der Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden auch das Finanzausgleichsgesetz einer Überprüfung zu unterziehen. Inzwischen liegt eine Vernehmlassungsvorlage vor. Primär vorgesehen ist, die Beiträge beim Ressourcen- und Lastenausgleich nicht mehr an die Höhe des Steuerfusses zu knüpfen. Dies soll verbunden werden mit einem Anreizsystem, wonach Gemeinden bei Massnahmen zur Stärkung der Steuerkraft während einer gewissen Zeit unveränderte Beiträge aus dem Finanzausgleich erhalten respektive keine höheren Zahlungen leisten müssen. Letztlich wird vorgeschlagen, künftig die Zentrumslast wie auch die Polizeilast nicht mehr zu berücksichtigen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision des Sozialhilfegesetzes sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in eine externe Vernehmlassung gegeben. Ehemalige Pflegeverhältnisse sollen bei Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziert werden. Betreuungs- und Pflegeangebote sollen neu bis zu sechs Plätzen durch die Gemeinden bewilligt werden.
Das Straf- und Justizvollzugsgesetz wurde am 19. Juni 2006 erlassen und ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Es regelt im 3. Abschnitt den Justizvollzug, d.h. den Vollzug von Strafen und Massnahmen. In diesem Bereich gab es in den letzten Jahren punktuellen Anpassungsbedarf. Gestützt darauf haben wir eine Vorlage für eine Teilrevision ausgearbeitet.
Die Kantone Aargau, Solothurn und Luzern haben gemeinsam mit dem Verein AareLand das Agglomerationsprogramm AareLand 5. Generation erarbeitet. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen.
La Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale intende aumentare la certezza del diritto e migliorare la protezione sociale per i lavoratori indipendenti e per nuovi modelli aziendali.
Die Kantone Aargau, Solothurn und Luzern haben gemeinsam mit dem Verein AareLand das Agglomerationsprogramm AareLand 5. Generation erarbeitet. Nun geht es vom 9. September bis 1. November 2024 in die Mitwirkung und Behördenvernehmlassung. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen.
Il Consiglio di Stato ha autorizzato il Dipartimento delle istituzioni, per il tramite della Divisione della giustizia, a organizzare la consultazione afferente al progetto di disegno di Legge sulla materia di protezione del minore e dell’adulto, corredato dal relativo Rapporto esplicativo. In tale contesto, mediante la presente veniamo alla vostra cortese attenzione, in qualità di autorità, enti e attori interessati, sottoponendovi in allegato la documentazione di cui sopra.
Das kantonale Bezugssystem ist eine Austauschplattform, die den Organen der Gemeinwesen des Kantons Freiburg Referenzdaten über Personen, Organisationen und Nomenklaturen zur Verfügung stellt. Sie ermöglicht es, Informationen aus den wichtigsten Registern mit Personendaten und Daten von Organisationen von Bund, Kanton und Gemeinden zentral zu sammeln und eine den aktuellen Standards entsprechende Datenqualität unter Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten. Das kantonale Bezugssystem ist mit einer zentralen Governance ausgestattet und unterstützt die Digitalisierung von Prozessen aus einer bereichsübergreifenden Perspektive. Gemäss den geltenden Vorschriften sind die gesetzlichen Grundlagen für die Entwicklung des kantonalen Bezugssystems in der Verordnung des Staatsrats vom 24. Juni 2019 enthalten. Sie müssen in einem vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetz formalisiert werden, um den Betrieb der Plattform dauerhaft zu sichern.
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.
Der Bund nimmt auf Anfang 2025 eine Änderung beim Fristenbeginn für Zusendungen von A-Post plus vor. Werden solche Sendungen an Samstagen zugestellt, wird der erste Tag der Frist nicht mehr wie bisher der Sonntag sein, sondern der nächstfolgende Werktag, also üblicherweise der Montag. Diese Änderung betrifft die vom Bund geregelten Verfahren, einschliesslich des Zivil- und Strafprozesses
Die Parlamentarische Initiative (PI) von Rosmarie Joss und Mitunterzeichnenden (KR-Nr. 442/2020) verlangt mehr Transparenz in der Partei- und Kampagnenfinanzierung. Den Stimmberechtigten soll offengelegt werden, von wem Parteien, Kandidierende und Abstimmungskomitees im Wahl- und Abstimmungskampf finanziell unterstützt werden. Substanzielle Spenden bei Abstimmungen und Wahlen insbesondere von juristischen Personen können die politische Ausrichtung einer Partei, einer Mandatsträgerin oder eines Mandatsträgers beeinflussen. Mehr Transparenz stärkt die direkte Demokratie langfristig, da das Vertrauen in die politischen Parteien und damit in die politischen Institutionen gestärkt wird.
Das totalrevidierte Gesetz stellt das Gemeinderecht auf eine bereinigte, neue Basis. Dies nachdem verschiedenste Gesetzgebungsprojekte und namentlich die im Jahre 2008 beschlossenen zahlreichen Änderungen im Vorfeld der Gemeindestrukturreform zu zahlreichen Anpassungen und vor allem zur Streichung einer Vielzahl von Bestimmungen im Gemeindegesetz geführt haben. Im Jahre 2021 zeigten zudem zwei Memorialsanträge zumindest auf, dass das entsprechende Rechtssystem überprüft und in wesentlichen Fragen neu geregelt werden muss. Deren Behandlung an der Landsgemeinde 2023 gab ganz massgeblich die Richtung vor, wie sich das neue Recht künftig präsentieren sollte.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Rechtsgrundlage zu objekt.lu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Portal objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen zu regeln und zu vereinfachen sowie die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar zu machen. Dazu werden das neue Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) und die neue Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) geschaffen.
Con questo progetto di legge, la Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio degli Stati (CTT-S) propone misure di sostegno ai media che possono essere attuate rapidamente. In questo modo si intende creare condizioni quadro interessanti per un’offerta mediatica variata ed equivalente in le regioni.
Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sind eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte. Zu den Betroffenen zählen etwa Verdingkinder, Heimkinder oder sogenannte «administrativ Versorgte». Das geschehene Unrecht und das immense Leid lasteten und lasten noch heute schwer auf den Opfern. Auf Bundesebene wurden gesetzliche Grundlagen für eine umfassende gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und zur Ausrichtung von finanziellen Leistungen – namentlich in Form eines Solidaritätsbeitrages zugunsten der Opfer – geschaffen. Der Solidaritätsbeitrag soll ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität sein.
Der Regierungsrat schlägt vor, zur Anerkennung des durch die Behörden im Kanton Schaffhausen erlittenen Unrechts auf kantonaler Ebene ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag zu schaffen.
Der Gesetzesentwurf sieht einen Solidaritätsbeitrag für Personen vor, die von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 betroffen sind, welche von einer Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasst wurde. Der Veranlassung gleichgestellt ist der Vollzug oder die Beauftragung oder die Aufsicht des Vollzugs durch eine Behörde im Kanton Schaffhausen. Der Beitrag soll – analog dem Solidaritätsbeitrag des Bundes – 25'000 Franken pro beitragsberechtigte Person betragen. Die für den Vollzug des Gesetzes zuständige Behörde soll das kantonale Sozialamt sein. Die Kosten für die Finanzierung des Solidaritätsbeitrags sollen die Gemeinden und der Kanton je zur Hälfte tragen.
Das MTB-Konzept hält die Grundsätze und eine Strategie zur Schaffung eines attraktiven und vielseitigen Mountainbikewegnetzes fest. Gestützt darauf ist der Entwurf des neuen Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetzes erarbeitet worden.
Die Vorlage zielt darauf ab, die Grundlagen zu schaffen, um das Behindertenwesen im Kanton Glarus mit Blick auf die UN BRK insbesondere im ambulanten Bereich weiterzuentwickeln. Dabei stehen die prioritär definierten Handlungsbereiche Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie soziale Teilhabe im Vordergrund.