La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.
In corso
6. gennaio 2025 - 28. febbraio 2025
Teilrevision des Kulturförderungsgesetzes (KFG)
Die allgemeine Entwicklung des Kulturbereichs in den letzten Jahren, insbesondere infolge der COVID-19-Pandemie, des Ökosystems der tertiären Ausbildung auf Walliser Ebene und der Ausbildung im Musikbereich, sowie der Integration einer neuen Organisationseinheit innerhalb der Dienststelle für Kultur erfordern eine Teilrevision des geltenden Gesetzes, eine Anpassung seines Geltungsbereichs und auch eine Angleichung an die neuen Gepflogenheiten. Die Kantone Neuenburg und Freiburg haben ihre diesbezüglichen Rechtsgrundlagen bereits überarbeitet oder überarbeiten sie derzeit, um den bedeutenden strukturellen Entwicklungen, die der Bereich seit mehreren Jahren durchläuft, Rechnung zu tragen. Zu nennen sind Veränderungen in der Amateur- und professionellen Produktion, neue Erwartungen und Funktionen, die der Kultur zugeschrieben werden (Attraktivitätssteigerung eines Gebiets, sozialer Zusammenhalt und Integration, Kreativwirtschaft...), Veränderung der kulturellen Praktiken, Mobilität des Publikums, Erweiterung der Kooperationsnetze auf interkantonaler, nationaler und sogar internationaler Ebene, Verstärkung der Zusammenarbeit auf Westschweizer Ebene mit der kürzlich erfolgten Gründung der VE-Kultur der Interkantonalen Westschweizer Konferenz für öffentliche Bildung. Die Revision soll es dem Wallis ermöglichen, seine Position im interkantonalen Kontext zu behaupten. Gleichzeitig werden in dieser Teilrevision einige Neuerungen und neue strategische Achsen vorgeschlagen.
Das Kulturförderungsgesetz (KFG, SGS 440.1) wurde vom Grossen Rat am 16. November 1996 verabschiedet. Es trat am 1. Januar 1997 in Kraft und hat die starke Entwicklung des Walliser Kultursektors ermöglicht und begleitet sie. Dieser Sektor nimmt einen wichtigen Platz im Schweizer Ökosystem ein, indem er ein vielfältiges Publikum anzieht und so zur Ausstrahlung des Kantons über seine Grenzen hinaus beiträgt.