Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen für Wander- und Bikewege
Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Urner Stimmvolk der Änderung des kantonalen Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (Kantonales Fuss- und Wanderweggesetz [KFWG]; RB 50.1161) zugestimmt. Am 1. Januar 2021 ist das geänderte Fuss- und Wanderweggesetz in Kraft getreten. Damit ist neu im KFWG auch die Planung, die Realisierung und der Unterhalt von Bikewegen geregelt. Gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 KFWG wird der Regierungsrat beauftragt, die Ausrichtung von Beiträgen in einem Reglement festzulegen.