Concluse
12. marzo 2024 - 13. maggio 2024

1. Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz); 2. Änderung des Gebührentarifs (GT)

Das Steuergericht ist in einem kürzlich ergangenen Urteil zum Schluss gelangt, dass die Kontrollzeichengebühr das Äquivalenzprinzip verletze. Folglich können die Kosten für die kantonalen Leistungen im Bereich Hunde (Tierschutz, Tiergesundheit, öffentliche Sicherheit) grösstenteils nicht mehr über Gebühren aufgefangen werden.
Fonte
so.ch

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