Nachträge zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) und zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EV KVG)
Mit den vorliegenden Nachträgen soll die Individuelle Prämienverbilligung optimiert werden. Zentrale Revisionspunkte sind die Festlegung des Selbstbehalts durch den Regierungsrat, der Verzicht auf eine fixe Budgetvorgabe sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Digitalisierung der Anträge und zur Übertragung des Vollzugs an die Ausgleichskasse IV-Stelle Obwalden.