Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes: Abschaffung Gewässerraumabstand
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1) soll der Gewässerraumabstand abgeschafft werden. Dieser Gewässerraumabstand ist historisch begründet eine Besonderheit des Nidwaldner
Rechts. Mit dem Gewässerraumabstand kann insbesondere der Zugang für Unterhalt und Intervention gewährleistet werden. Das Bundesgericht entschied im Urteil 1C_282/2020 vom 10. Februar 2021 (Fahrlibach, Beckenried) allerdings, dass der Gewässerraumabstand nicht die
gleiche Funktion wie der Gewässerraum erfülle und deshalb nicht zur Breite der Gewässerraumzone angerechnet werden könne. Im Resultat führt dies zu einer (teilweise nicht gewollten) Einschränkung der Bebaubarkeit der Grundstücke, die über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgeht. Deshalb schlägt der Regierungsrat eine Abschaffung des kantonalen
Gewässerraumabstands vor.