Teilrevision des Gesetzes über den Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden
Teilrevision des Gesetzes über den Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (Hilfsfondsgesetz)
Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) wird im Alltag und in der Bevölkerung bereits heute weitgehendals Unterorganisation der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) wahrgenommen. Er ist aber eineselbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Neu soll der NHF in die NSV integriert und im Rahmen einer separaten Fondsrechnung geführt werden. Damit wird erreicht, dass der NHF in eine moderne, schlanke Organisation überführt werden kann.Die Integration führt zu einer gewissen finanziellen Entlastung im Betrieb, sowie tieferen Kosten im
Anlagebereich. Bei dieser organisatorischen Änderung bleiben die Verpflichtungen und Leistungen gegenüber den Anspruchsberechtigten weitgehend unverändert.