Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden (Zivilschutzgesetz, ZSG; BR 640.100)
Mit der aktuellen Teilrevision des Zivilschutzgesetzes stehen vor allem der Erhalt der Mannschafts- und Kaderbestände im Vordergrund. Mit einem Anreizsystem soll sichergestellt wer-den, dass auch künftig genügend Zivilschutzkader rekrutiert werden können.