Der Kanton Bern hat im Jahr 2022 das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und im Jahr 2024 das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. Dabei wurden Inhalte aus dem Sozialhilfegesetz herausgelöst. Dieses ist dadurch lückenhaft geworden und wird nun von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) neu redigiert. Gleichzeitig werden Aufträge des Grossen Rats umgesetzt. So werden zusätzliche datenschutzrechtliche Grundlagen geschaffen, um mit dem neuen Fallführungssystem (NFFS) den Nutzenden weitere administrative Entlastung bieten zu können. Mit der Ergänzung der bestehenden Aufsicht mit der kantonalen Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) wird die Aufsichtstätigkeit von Kanton und Gemeinden gestärkt und der Vollzug der Sozialhilfe vereinheitlicht. Schliesslich wird der grossrätliche Auftrag eines Anreizsystems mit einem Selbstbehalt für die Gemeinden umgesetzt. Die Leistungen der Sozialhilfe bleiben im Grundsatz unverändert. Bewährte Unterstützung bleibt erhalten.