La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.
Bei Stimmrechts- sowie Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sollen die Fristen für die Ergreifung des Rechtsmittels grundsätzlich von 3 Tagen auf 10 Tage erhöht werden. Einzig für Wahlbeschwerden bei 2. Wahlgängen soll die Frist bei 3 Tagen bleiben.