Terminée
2. mai 2024 - 31. juillet 2024

Massnahmenplan Luftreinhaltung - Teilmassnahmenplan Ammoniak

Die Kantone sind gemäss Art. 44a des Umweltschutzgesetzes (USG) und Art. 31 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes verpflichtet, bei übermässigen Immissionen einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Im Jahr 2020 wurde im Kanton Zürich bei fast allen Flächen mit empfindlichen Ökosystemen (Hoch- und Flachmoore, Trockenwiesen, Waldflächen) eine übermässige Stickstoffdeposition festgestellt. Die durch erhöhte Stickstoffeinträge verursachte Eutrophierung gilt als eine der Hauptursachen für den Rückgang der Biodiversität. Sie führt zu einem Rückgang der Artenvielfalt, verändert die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften und stört die Ökosystemfunktionen. Mit der Überweisung der Postulate «überhöhte Stickstoffeinträge reduzieren» (KR-Nr. 381/2019) und «Umweltbericht: Reduktion der Ammoniakemissionen» (KR-Nr. 7/2019) wird der Regierungsrat des Kantons Zürich beauftragt einen Massnahmenplan zu erlassen, um empfindliche Ökosysteme vor überhöhten Stickstoffeinträgen zu schützen.