Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung
Im Rahmen der Umsetzung der auf Stufe Bund beschlossenen Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule müssen im kantonalen Recht Anpassungen vorgenommen werden. Dies bildet Grundlage, die Organisation der heutigen Ausgleichskasse / IV-Stelle weiter zu stärken und den künftigen Erfordernissen anzupassen. So soll mit einer Anpassung im kantonalen Recht insbesondere aus den bisherigen drei selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten «Ausgleichskasse Schwyz», «IV-Stelle Schwyz» und «Familienausgleichskasse Schwyz» mit der «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» (SVASZ) eine einzige Anstalt werden («aus 3 mach 1»). Dies ermöglicht eine Verschlankung der heutigen Strukturen.