Änderung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung («Angepasste Anzahl schützenswerte Bauten im Kanton Glarus»)
Änderung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (Motion SVP Fraktion «Angepasste Anzahl schützenswerte Bauten im Kanton Glarus»)
Die Motion „Angepasste Anzahl schützenswerte Bauten im Kanton Glarus“ vom 24. Oktober 2015, überwiesen am 10. Februar 2016, verlangt eine Reduktion der Anzahl Objekte, die für das Inventar der schützenswerten Bauten vorgesehen sind. Die Arbeiten am Inventar waren zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion abgeschlossen. Die im Gesetz vorgesehene Anhörung waren durchgeführt worden, es fehlte noch der Erlass durch den Regierungsrat.