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Der Regierungsrat präsentiert mit vorliegendem Anhörungsbericht den Entwurf eines neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG). Der Entwurf sieht ein Rahmengesetz mit sehr weitgehenden Kompetenzen der Gemeinden vor. Die Gemeinden werden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen.
Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Wohnsitzgemeinden beteiligen sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten. Gemäss überarbeiteter Kostenschätzung wird die Neuregelung im Jahr 2023 zu Kosten von rund 118.5 Mio. Franken führen.
Die Mehrkosten müssen in der Gesamtwürdigung um einiges relativiert werden. Verschiedene Studien belegen den volkswirtschaftlichen Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Kosten-Nutzen-Analyse zur familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Zürich zeigt, dass jeder in die familienergänzende Kinderbetreuung investierte Franken rund 1.6-fach unmittelbar zurückfliesst.