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Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Grundbuch (GBG; SGF 214.5.1) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Zweck dieses Vorentwurfs ist es, die Organisation der Aufsicht über das Grundbuch im Kanton neu zu gestalten, mit einer Trennung der administrativen Aufsicht, die neu der Finanzdirektion übertragen wird, und der Rechtsmittelaufsicht (Bearbeitung der Beschwerden), für die nach wie vor die derzeitige Aufsichtsbehörde zuständig ist (neue Bezeichnung: Rekurskommission für das Grundbuch).
Mit der Anhörung und öffentlichen Auflage des vorliegenden Entwurfs zur Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans erfolgt gleichzeitig die Vernehmlassung der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG-Revision) «Raumentwicklung und Nacht», welche inhaltlich mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans zusammenhängt und auf diese abgestimmt ist. Die zeitlich koordinierte öffentliche Auflage und Vernehmlassung der beiden Vorlagen ermöglicht es den Teilnehmenden, koordinierte und inhaltlich abgestimmte Rückmeldungen zu geben und damit den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren. Die Baudirektion nutzt ausserdem die Gelegenheit, Ihnen die ebenfalls inhaltlich verwandte parlamentarische Initiative «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» sowie die ausgearbeitete Vorlage zu einer vom Kantonsrat überwiesenen Motion betreffend Solaranlagen in geschützten Ortsbildern zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der genannten Vorlagen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Anpassung bei der Umsetzung der planerischen Mehrwertabgabe nach dem Planungs- und Baugesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Der Änderungsbedarf geht auf eine erheblich erklärte Motion zurück.
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Über die Hälfte der Gemeinden wurde unterdessen fachlich bearbeitet. Nun startet die Mitwirkung im Bezirk Arbon, zu der Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind.
Sono apportate modifiche all’ordinanza dell’11 novembre 2020 sulla protezione civile (OPCi) in vigore attinenti al settore delle costruzioni di protezione.
Le Conseil d’État met en consultation dès ce jour une proposition de modifications de certains dispositifs de la loi sur la préservation et la promotion du parc locatif (LPPPL) afin d’inciter les propriétaires d’immeubles à rénover leurs biens. Ce projet de révision propose de garantir à ces derniers un revenu locatif minimum, après travaux, ne pouvant être inférieur aux plafonds fixés pour les logements à loyers abordables (LLA). La proposition intègre la notion de vétusté afin de différencier les valeurs plafonds selon que l’immeuble est totalement ou partiellement remis à neuf. Elle fait par ailleurs office de réponse et de contre-projet du Conseil d’État à la motion du député Philippe Jobin (19_MOT_114).
In seiner Sitzung vom 1. Oktober 2024 hat der Staatsrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes und zum Entwurf der Verordnung über die Vollstreckung von Exmissionen in Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtsachen genehmigt.
Das amtliche Schätzungswesen soll in Teilen überarbeitet werden. Unter anderem ist vorgesehen, die anwendbaren Schätzungsmethoden und -grundsätze in der entsprechenden Verordnung zu verankern. Damit soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Regierung legt nun einen Entwurf zur Änderung der Verordnung vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Der Kantonsrat hat mit der Annahme der Motion «Zuweisung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge» der Regierung den Auftrag erteilt, das Sozialhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Die Regierung hat sich gegen die vorgesehene Regelung ausgesprochen, da diese ihrer Meinung nach gegen übergeordnetes Völkerrecht verstösst. Der Kantonsrat überwies die Motion trotzdem. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
La revisione mira ad aggiornare il diritto in materia di proprietà per piani (art. 712a segg. CC). Sono oggetto dell’esame nuove norme sui diritti d’uso preclusivi sulle parti comuni, diverse modifiche alle disposizioni sulla costituzione della proprietà per piani prima della costruzione dell’edificio, sul fondo di rinnovazione e sull’ipoteca nonché normative generali sulla comunione dei proprietari per piani. Con la revisione viene attuata la mozione Caroni 19.3410 «55 anni di proprietà per piani. È tempo di un aggiornamento».
Die aktuelle Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) ist seit 1. Juli 2005 in Kraft und wurde 2009 einer grösseren Teilrevision unterzogen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau und die Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen verändert. Um diese zu berücksichtigen, unterbreiten wir Ihnen gerne in der Beilage den Entwurf der Änderung der WBFV und der Verordnung über den preisgünstigen Wohnungsbau zur Vernehmlassung.
Una modifica della LPrA mira a creare una chiara base giuridica per le proprietà indirettamente sovvenzionate dalla Confederazione notevolmente per quanto riguarda la determinazione dei canoni di locazione basati sui costi e il loro controllo dallo Stato.
Die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) hat über ihr Wohnungsamt (WA) und ihr Amt für Statistik (StatA) einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik ausgearbeitet, um den Wohnungs- und Immobilienmonitor definitiv einzuführen.
Die Kantone Aargau, Solothurn und Luzern haben gemeinsam mit dem Verein AareLand das Agglomerationsprogramm AareLand 5. Generation erarbeitet. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen.
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Die Hälfte der Gemeinden ist unterdessen fachlich bearbeitet worden. Nun beginnt die Mitwirkung, zu der Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind. Start des Verfahrens ist in Felben-Wellhausen.
Der Regierungsrat hat das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G) für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen. Im Zentrum stehen insbesondere Projekte für den Gesamtverkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.
Die Grundstücks- und Mietwerte von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften werden neu in einem für die Beteiligten vereinfachten und transparenten Verfahren ermittelt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Steuergesetzrevision vom 27. Oktober 2021 (Reform der Immobilienbewertung) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt hin sollen auch die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft treten (Steuerverordnungsrevision). Neu wird für die Bewertung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften je nach Grundstückskategorie auf den Real- oder den Ertragswert abgestellt, und der Mietwert wird in Prozenten des Grundstückswertes festgelegt.
Un emendamento al OLAL ha lo scopo di poter produrre un effetto moderatore sulle pigioni e far aumentare ulteriormente la trasparenza del mercato degli alloggi, senza intervenire eccessivamente sui rapporti contrattuali o frenare gli investimenti nell’offerta.
Mit der Änderung des DStG sollen auf kantonaler Ebene die bundesrechtlichen Änderungen für die Besteuerung der Leibrenten eingeführt werden. Dann wird damit auch die Motion umgesetzt, wonach die Notarin oder der Notar bei Grundstücksverkäufen einen Betrag als Zahlungsgarantie für die Grundstückgewinnsteuer zurückbehält. Weiter wird das Steuergeheimnis, das für die Pfarreien (Kirchgemeinden) beim Bezug der Kirchensteuer gilt, im Gesetz verankert und für die Steuerbehörde die Möglichkeit eingeführt, mit dem vorherigen Einverständnis der steuerpflichtigen Person Verfügungen elektronisch zu eröffnen. Die Änderung legt ausserdem die Einzelheiten in Bezug auf die Veröffentlichungen der Steuerbehörde im Amtsblatt fest, um die Wahrung des Steuergeheimnisses zu gewährleisten. Ferner führt der Vorentwurf für die Arbeitslosenkassen die Verpflichtung ein, der Kantonalen Steuerverwaltung eine Bescheinigung über die in Anwendung der Arbeitslosengesetzgebung ausgerichteten Leistungen zuzustellen, und schliesslich sieht er auch eine Kapitalsteuerermässigung bei konzerninternen Darlehen vor.
La Commissione degli affari giuridici del Consiglio nazionale propone di attuare in un progetto preliminare le richieste di due iniziative parlamentari inerenti al diritto di locazione («Per la buona fede nel diritto di locazione. Contestazione della pigione iniziale soltanto in caso di stato di necessità del locatario» e «Criteri comprovabili per determinare le pigioni in uso in una località o in un quartiere»). Sono proposti adeguamenti nell’ambito della contestazione della pigione iniziale e nei criteri per determinare le pigioni in uso in una località o in un quartiere.
Benché rari, i terremoti di forte intensità rappresentano comunque uno dei rischi maggiori cui il nostro Paese è esposto. In Svizzera l’assicurazione contro i terremoti non è obbligatoria. Attualmente, la quota di edifici assicurati contro i danni sismici è circa del 15 per cento. Nel 2021 il Parlamento ha incaricato il Consiglio federale di istituire le basi legali necessarie per il finanziamento dei danni provocati agli edifici in caso di terremoto con un sistema di impegni eventuali. Il progetto di consultazione sull’introduzione di una competenza della Confederazione nell’ambito della protezione sismica e sulla copertura dei danni agli edifici in caso di sisma si basa sui parametri fissati dal Consiglio federale nel novembre 2022 e si fonda su un rapporto di un gruppo di lavoro composto da Confederazione, Cantoni e associazioni. In caso di terremoto grave i proprietari di immobili forniscano un contributo alla copertura dei danni pari al massimo allo 0,7 per cento del valore dell’assicurazione immobiliare.
La Costituzione federale (Cost.) è modificata in modo da consentire ai Cantoni, in caso di rinuncia all’imposizione del valore locativo delle abitazioni secondarie destinate prevalentemente a uso proprio, di derogare ai principi di cui all’articolo 127 capoverso 2 Cost. per quanto attiene alle imposte immobiliari e di applicare un’imposta più elevata su queste abitazioni.
Der Staatsrat beauftragte den Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, die Revision des Baugesetzes und der Bauverordnung mit Unterstützung der ausserparlamentarischen Kommission "Baubewilligung - Wallis" zu leiten und zu koordinieren. Der Staatsrat legte die folgenden strategischen Schwerpunkte der Revision fest: 1) Anpassung, Präzisierung und Korrektur der Gesetzgebung entsprechend der sich ständig ändernden Praxis (Erdbeben, Mobiltelefonie, Landwirtschaftszone usw.); 2) Anpassung der Gesetzgebung an gesetzgeberische Entwicklungen, insbesondere im Energiebereich; 3) Berücksichtigung der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse, die seit dem Inkrafttreten des BauG/der BauV am 1. Januar 2018 angenommen wurden.
Der Regierungsrat hat eine Baugesetzrevision und ein neues Energiegesetz zur Vernehmlassung freigegeben. Das geänderte Baugesetz bringt einige Vereinfachungen, z.B. beim Bau von Solaranlagen, mit sich. Im neuen Energiegesetz werden u.a. die «Spielregeln» für die Abwärmenutzung definiert und die Voraussetzungen für einen beschleunigten Zubau von Solaranlagen geschaffen. Die «Solarinitiative» wird vom Regierungsrat trotz durchaus berechtigter Anliegen abgelehnt.