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Kanton und Gemeinden sollen verpflichtet werden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinanderzusetzen. Zudem sollen sie Massnahmen zur Anpassung an die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels ergreifen. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen.