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La Costituzione federale (Cost.) è modificata in modo da consentire ai Cantoni, in caso di rinuncia all’imposizione del valore locativo delle abitazioni secondarie destinate prevalentemente a uso proprio, di derogare ai principi di cui all’articolo 127 capoverso 2 Cost. per quanto attiene alle imposte immobiliari e di applicare un’imposta più elevata su queste abitazioni.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines Fonds für Innovation und Fortschritt in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dieser soll im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung verortet werden.
Disposizioni di esecuzione relative alla revisione parziale del 16 giugno della LIVA e altri temi quali la semplificazione del metodo delle aliquote saldo.
Nell’ambito della revisione parziale del 17 marzo 2023 della legge sulla circolazione stradale (LCStr), il Parlamento ha conferito al Consiglio federale la competenza di autorizzare la guida automatizzata in determinate situazioni e di concedere aiuti finanziari volti a promuovere soluzioni innovative per la circolazione su strade pubbliche. Le ordinanze in oggetto intendono dare attuazione a tale conferimento; comportano altresì l’aggiornamento delle disposizioni sulla formazione dei conducenti all’uso dei sistemi di guida assistita e automatizzata. Oltre alla stesura delle due nuove ordinanze, è prevista la modifica di altre tre ordinanze vigenti.
Il Consiglio federale intende ridurre gradualmente il canone radiotelevisivo a carico delle economie domestiche ed esentare una parte delle imprese dall’obbligo di pagare il canone. Ciò richiede una modifica degli articoli 57 e 67b capoversi 1 e 2 ORTV.
Il pacchetto contiene un disegno di un decreto federale che stanzia mezzi finanziari a favore dell’agricoltura per gli anni 2026–2029 e una descrizione delle modifiche previste a livello di ordinanza.
Per l’attuazione della mozione 19.3445 il progetto in consultazione propone di vincolare la concessione di aiuti finanziari per miglioramenti strutturali individuali a una nuova condizione.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Wirkungsbericht zum Finanzausgleich sowie eine Evaluation des Lastenausgleichs erstellen lassen. Die Berichte zeigen Bereiche auf, für die eine Überprüfung angezeigt ist. Der Regierungsrat wird nun eine Vernehmlassung bei den Politischen Gemeinden starten und danach allfällige Änderungen prüfen.
Im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, RB. 10.8111) wurden Beiträge an Kunst- und Bau-Projekte bei kantonalen Bauten und bei umfassenden Sanierungen vorgesehen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen nun das Verfahren sowie die Beitragshöhen formell geregelt werden.
Schwerpunkt dieser Vorlage bildet der Nachvollzug diverser neuer Bundeserlasse. Neben diesen zwingend erforderlichen Anpassungen soll zusätzlich die Motion Simon Stadler zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause umgesetzt werden. Ausserdem sollen die bislang unbegrenzten Steuerabzüge, namentlich der Kinderdrittbetreuungs- und der Fahrkostenabzug, neu mit einem Höchstbetrag versehen werden.
Geleitete Schulen sind heutzutage schweizweit Standard. Es ist unbestritten, dass die Schulen eine operative Führung brauchen, um den gegenwärtigen komplexen Herausforderungen gewachsen zu sein. In den Schulen der Sekundarstufe II (Kantonsschule, Berufsfachschulen etc.) ist dies auch im Kanton Schaffhausen seit Jahrzehnten der Fall und hat sich bestens bewährt. Die Einführung von Schulleitungen auf der Primar- und Sekundarstufe I ist im Kanton Schaffhausen hingegen Gegenstand eines langjährigen politischen Prozesses. 2017 wurden die rechtlichen Grundlagen zur freiwilligen Einführung von geleiteten Schulen auf kommunaler Ebene geschaffen. Seither hat ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Schaffhausen bereits sogenannte «Schulleitungen mit Kompetenzen» eingeführt. Im Mai 2019 wurde ein politischer Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen mit dem Auftrag, dem Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen zur flächendeckenden Einführung von geleiteten Schulen vorzulegen.
Künftig sollen sämtliche öffentliche Schulen und Kindergärten der Primar- und Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen von einer Schulleitung geführt werden. Diese ist operativ zuständig für die personelle, organisatorische, pädagogische und administrative Führung. Die strategische Führung würde weiterhin einem politischen Gremium (gegenwärtig der Schulbehörde) obliegen. Diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der operativen und der strategischen Ebene hat sich in den Gemeinden, welche bereits Schulleitungen eingeführt haben, bewährt. An dieser Aufteilung soll nichts geändert werden.
Aktuell finanzieren die Gemeinden, welche bereits Schulleitungen haben, diese selbst. Dies soll mit der beabsichtigten Revision des Schulgesetzes und des Schuldekretes geändert werden. Der Kanton soll sich künftig in geeigneter Form an der Finanzierung von Schulleitungen beteiligen. Die Mitfinanzierung soll mittels einer Anpassung des Kostenteilers betreffend die Besoldung der Lehrpersonen erfolgen. Zudem würde auch ein allfälliges Schulsekretariat vom Kanton mitfinanziert werden. Des Weiteren wären Neuerungen vorgesehen bei den Anstellungsbedingungen sowie beim Ausbildungsprofil, welches an einen Schulleiter bzw. eine Schulleiterin gestellt wird.
Im Zusammenhang mit geleiteten Schulen hat sich vermehrt die Frage gestellt, ob die Schulbehörde als eigenes politisches Gremium noch notwendig ist oder ob die strategische Führung der Schulen innerhalb der Gemeinde auch anderweitig wahrgenommen werden kann. Der Regierungsrat beabsichtigt diesbezüglich, den Gemeinden einen gewissen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Die Gemeinden können ihre Schulbehörden abschaffen und deren Aufgaben an den Gemeinderat übertragen.
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
Der vorliegende Vorentwurf für eine Teiländerung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes, den Rahmenkredit Rebberg des 21. Jahrhunderts und die Verordnung über die Modernisierung und Aufwertung des Walliser Rebbergs legt den gesetzlichen Rahmen sowie den Rahmen für die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen zur Verbesserung der Weinbau-Infrastrukturen fest. Es geht darum, die Entwicklung der Walliser Rebberge hin zu professionellen, rentablen und nachhaltigen Rebbergen zu unterstützen, die den Herausforderungen des Weinbaus im 21. Jahrhundert gewachsen sind. Dieser Vorentwurf stützt sich auf die im Vorfeld von der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) durchgeführte Bestandsaufnahme der Rebberge. Er ist eine direkte Antwort auf die Forderungen des Walliser Winzerverbands (FVV), des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW) sowie auf verschiedene Interpellationen aus dem Grossen Rat. Der Vorentwurf für eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes, den Rahmenkredit Rebberg des 21. Jahrhunderts und die Verordnung über die Modernisierung und Aufwertung des Walliser Rebbergs schafft somit einen klaren gesetzlichen Rahmen, um die Finanzierung und die Regeln für die Durchführung und Überwachung der eingeleiteten Massnahmen auszuarbeiten.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für ein Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests in eine externe Vernehmlassung gegeben. Betroffene sollen 25'000 Franken erhalten. Die Pharmaindustrie soll sich finanziell beteiligen.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Il Consiglio federale intende richiedere un limite di spesa di circa 15 100 milioni di franchi per il finanziamento dell’esercizio, del mantenimento della qualità e dei compiti sistemici relativi all’infrastruttura ferroviaria negli anni 2025–2028 nonché un credito d’impegno di 185 milioni di franchi per contributi d’investimento a favore di impianti per il traffico merci privati negli stessi anni. Parallelamente fissa gli obiettivi per l’esercizio, il mantenimento e lo sviluppo tecnico dell’intera infrastruttura ferroviaria in Svizzera. Inoltre, informa per la terza volta e in modo approfondito sullo stato degli impianti, sul carico e sul grado di utilizzo dell’infrastruttura ferroviaria.
Attuazione della mozione 21.3001 «Possibilità di estendere la compensazione delle perdite fino a dieci anni», depositata dalla CET-N. Per le perdite realizzate a partire dal 2020, la compensazione delle perdite sarà estesa da sette a dieci anni.
Il freno all’indebitamento ancorato nella Costituzione richiede che le spese e le entrate ordinarie della Confederazione siano equilibrate sull’arco di un ciclo economico. Il piano finanziario 2024–2026 presenta ampi disavanzi strutturali. Ad inizio 2023, il Consiglio federale ha deciso misure di sgravio per circa 2 miliardi all’anno. Con il presente progetto, il Consiglio federale mette in procedura di consultazione le misure di sgravio che richiedono modifiche di legge.
Die Anpassungen aufgrund des Projekts Anstellungsbedingungen verursachen bei den Löhnen des Lehrpersonals der gemeindlichen Schulen Mehrkosten, von denen der Kanton die Hälfte übernimmt. Die Mehrkosten bedingen eine Anpassung der Normpauschalen an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen der Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe I und an die Jahreswochenstunden-Pauschale an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Musikschullehrpersonen. Diese Pauschalen sind in der Schulsubventions-Verordnung geregelt. Der Regierungsrat lädt die Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise ein, sich bis zum 6. Oktober 2023 zum Entwurf zu äussern. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat.
L’actuelle loi sur la culture du canton de Neuchâtel date de 1991. Bien qu’encore fonctionnelle, elle ne fait pas référence à de nouveaux champs artistiques et n’est, de manière générale, plus en phase avec son temps, notamment sur les questions de rémunération des actrices et acteurs culturels ou encore sur l’accès à la culture. Fruit d’un travail de concertation avec les communes et le milieu culturel, le projet de nouvelle loi sur l’encouragement des activités culturelles et artistiques (LEAC) adapte le cadre légal aux nouveaux enjeux structurels du monde de la culture et ouvre un nouveau champ des possibles pour l’encouragement culturel.
In vista dell’attuazione dell’accordo aggiuntivo alla CDI tra la Svizzera e la Francia per l’imposizione del lavoro a domicilio, viene creata nel diritto interno una norma esplicita volta a garantire l’imposizione in Svizzera del reddito da attività lucrativa realizzato con il lavoro a domicilio svolto all’estero.
Il Consiglio federale chiede, mediante decreto federale, un credito d’impegno di 151,1 milioni di franchi per l’ampliamento dello strumento di finanziamento della ricerca SWEET per gli anni dal 2025 al 2036.
Con il messaggio ERI, il Consiglio federale chiede di finanziare la promozione dell’educazione, della ricerca e dell’innovazione (ERI) per gli anni 2025–2028. Oltre alle risorse finanziarie per questi quattro anni, il Consiglio federale chiede anche adeguamenti selettivi della base giuridica.
Nel messaggio sulla cultura, il Consiglio federale definisce l’impostazione strategica della politica culturale della Confederazione per il periodo di finanziamento 2025–2028.
Ogni quattro anni, il Consiglio federale adotta una Strategia di cooperazione internazionale (CI). Definisce pertanto il quadro strategico e finanziario del mandato dell'IC, in conformità con le leggi in materia. La strategia definisce il contesto, gli obiettivi, i metodi di impegno, il quadro di bilancio e gli adeguamenti necessari alla luce delle mutate circostanze. Il relativo messaggio viene poi presentato al Parlamento.