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Der Regierungsrat hat eine Baugesetzrevision und ein neues Energiegesetz zur Vernehmlassung freigegeben. Das geänderte Baugesetz bringt einige Vereinfachungen, z.B. beim Bau von Solaranlagen, mit sich. Im neuen Energiegesetz werden u.a. die «Spielregeln» für die Abwärmenutzung definiert und die Voraussetzungen für einen beschleunigten Zubau von Solaranlagen geschaffen. Die «Solarinitiative» wird vom Regierungsrat trotz durchaus berechtigter Anliegen abgelehnt.
Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht von Hundehaltenden zum Besuch von Theorie- und Praxiskursen zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. Hunde-Erziehungskurse) per Jahresende aufgehoben. Mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses aus fachlicher Sicht für notwendig erachtet.
Geleitete Schulen sind heutzutage schweizweit Standard. Es ist unbestritten, dass die Schulen eine operative Führung brauchen, um den gegenwärtigen komplexen Herausforderungen gewachsen zu sein. In den Schulen der Sekundarstufe II (Kantonsschule, Berufsfachschulen etc.) ist dies auch im Kanton Schaffhausen seit Jahrzehnten der Fall und hat sich bestens bewährt. Die Einführung von Schulleitungen auf der Primar- und Sekundarstufe I ist im Kanton Schaffhausen hingegen Gegenstand eines langjährigen politischen Prozesses. 2017 wurden die rechtlichen Grundlagen zur freiwilligen Einführung von geleiteten Schulen auf kommunaler Ebene geschaffen. Seither hat ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Schaffhausen bereits sogenannte «Schulleitungen mit Kompetenzen» eingeführt. Im Mai 2019 wurde ein politischer Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen mit dem Auftrag, dem Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen zur flächendeckenden Einführung von geleiteten Schulen vorzulegen.
Künftig sollen sämtliche öffentliche Schulen und Kindergärten der Primar- und Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen von einer Schulleitung geführt werden. Diese ist operativ zuständig für die personelle, organisatorische, pädagogische und administrative Führung. Die strategische Führung würde weiterhin einem politischen Gremium (gegenwärtig der Schulbehörde) obliegen. Diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der operativen und der strategischen Ebene hat sich in den Gemeinden, welche bereits Schulleitungen eingeführt haben, bewährt. An dieser Aufteilung soll nichts geändert werden.
Aktuell finanzieren die Gemeinden, welche bereits Schulleitungen haben, diese selbst. Dies soll mit der beabsichtigten Revision des Schulgesetzes und des Schuldekretes geändert werden. Der Kanton soll sich künftig in geeigneter Form an der Finanzierung von Schulleitungen beteiligen. Die Mitfinanzierung soll mittels einer Anpassung des Kostenteilers betreffend die Besoldung der Lehrpersonen erfolgen. Zudem würde auch ein allfälliges Schulsekretariat vom Kanton mitfinanziert werden. Des Weiteren wären Neuerungen vorgesehen bei den Anstellungsbedingungen sowie beim Ausbildungsprofil, welches an einen Schulleiter bzw. eine Schulleiterin gestellt wird.
Im Zusammenhang mit geleiteten Schulen hat sich vermehrt die Frage gestellt, ob die Schulbehörde als eigenes politisches Gremium noch notwendig ist oder ob die strategische Führung der Schulen innerhalb der Gemeinde auch anderweitig wahrgenommen werden kann. Der Regierungsrat beabsichtigt diesbezüglich, den Gemeinden einen gewissen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Die Gemeinden können ihre Schulbehörden abschaffen und deren Aufgaben an den Gemeinderat übertragen.
Die «Berner Solar-Initiative» verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird. Sie sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Zur Initiative liegt ein Gegenvorschlag des Regierungsrates vor. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zur Initiative einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser basiert auf dem Gegenvorschlag des Regierungsrates, nimmt aber zusätzliche Elemente mit auf, namentlich im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten «Energie-Mantelerlass». Zum Gegenvorschlag der BaK erfolgt nun in einem verkürzten Verfahren eine Vernehmlassung. Diese läuft bis am 6. Dezember 2023.
Il sistema informatico SICHEM, sviluppato dalla SECO, sostiene le aziende nell’attuazione dell’obbligo già esistente relativo all’utilizzazione corretta dei prodotti chimici. Consente inoltre agli organi cantonali d’esecuzione della LL di monitorare in modo efficiente l’attuazione di tale obbligo nelle aziende. Con la presente modifica si intende creare la base giuridica per il sistema informatico in questione nonché specificare e disciplinare in maniera centralizzata l’obbligo dei datori di lavoro relativo all’utilizzazione corretta dei prodotti chimici. Va sottolineato che il presente progetto di revisione non riguarda gli obblighi dei fabbricanti secondo la LPChim.
La riforma della legge sul trasporto di viaggiatori (riforma del TRV) mira a precisare le responsabilità e ad aumentare l’efficienza delle procedure nel traffico regionale viaggiatori (TRV). Per precisare le prescrizioni a livello di ordinanza, è prevista la revisione totale dell’ordinanza sulle indennità per il traffico regionale viaggiatori, che si intitolerà «ordinanza sulle indennità e la presentazione dei conti nel traffico regionale viaggiatori (OITRV)», mantenendo la stessa abbreviazione. Inoltre sono previsti adeguamenti dell’ordinanza sulle concessioni, sulla pianificazione e sul finanziamento dell’infrastruttura ferroviaria (OCPF) e dell’ordinanza sul trasporto di viaggiatori (OTV), come pure l’abrogazione dell’ordinanza del DATEC sulla contabilità delle imprese concessionarie (OCIC). A causa di nuovi rimandi o aggiornamenti vengono altresì adeguate altre ordinanze.
Il progetto prevede il rafforzamento della trasparenza delle persone giuridiche e del meccanismo di identificazione degli aventi economicamente diritto. La misura principale è la creazione di un registro centrale. Altre misure complementari miglioreranno l'efficacia del sistema per garantire che le informazioni fornite siano adeguate, accurate e aggiornate. Inoltre, il progetto prevede di porre rimedio ad alcune carenze note dell'attuale sistema di lotta contro il riciclaggio di denaro.
La revisione totale dell’ordinanza sulla meteorologia e la climatologia (OMet) è finalizzata all’attuazione della legge federale concernente l’impiego di mezzi elettronici per l’adempimento dei compiti delle autorità (LMeCA; https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2023/787) – approvata dalle Camere federali il 17 marzo 2023 – e della revisione della legge federale sulla meteorologia e la climatologia (LMet; RS 429.1), che le è direttamente associata. In primo piano vi è l’introduzione, a MeteoSvizzera, del principio OGD (Open Government Data) e quindi l’abolizione degli emolumenti attualmente riscossi per i dati.
Im Anschluss an die letzte Teilrevision des Schulgesetzes vom 17. März 1981 betreffend die Neuorganisation der Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule, die in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen wurde, und damit nach insgesamt 46 Teilrevisionen des Schulgesetzes ist eine umfassende Überarbeitung der normativen Grundlagen angezeigt. Das über vierzigjährige Schulgesetz soll durch ein neues Volksschulgesetz und ein neues Mittelschulgesetz ersetzt werden. Im Rahmen der hiermit in Angriff genommenen Totalrevision werden neben der Schaffung einer zeitgemässen Gesetzesstruktur und einer ganzheitlichen Überarbeitung verschiedener Anliegen des Grossen Rats aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen umgesetzt. Besonderes Gewicht wird auf die Konsolidierung der bestehenden Inhalte gelegt. Die beiden neuen Gesetze bieten jedoch mit ihrer neuen Struktur verbesserte Anknüpfungsmöglichkeiten für künftige Teilrevisionen.
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2023 die Totalrevision des kantonalen Normalarbeitsvertrags Hauswirtschaft (NAV HW) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und das Departement Volkswirtschaft und lnneres mit deren Durchführung beauftragt.
Con il presente progetto preliminare della Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale si intende tutelare meglio in caso di disoccupazione le persone in una posizione analoga a quella dei datori di lavoro e i loro coniugi occupati nell’azienda.
Come richiesto nella mozione 19.4632 Bulliard-Marbach, il principio dell’educazione non violenta dovrebbe essere esplicitamente sancito nel Codice civile. L’obbligo generale dei genitori di educare i figli, previsto dalla legge attuale, sarà integrato da una norma che stabilisce che i genitori devono educare i figli senza ricorrere a punizioni corporali o ad altre forme di violenza degradante. Oltre a questo principio dell’educazione non violenta, la legge prevede che i cantoni propongano offerte di sostegno per i genitori e i bambini in caso di difficoltà educative.