Concluse
6. gennaio 2021 - 12. marzo 2021

Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister und die Datenlogistik

Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister und die Datenlogistik (Änderung)

2017 hat der Bundesrat die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR; SR 431.841) geändert. Dies hat Auswirkungen auf das Gebäude- und Wohnungsregister sowie auf die Amtliche Vermessung, weshalb die Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister und die Datenlogistik vom 29. Januar 2014 (LS 704.16) angepasst werden muss. Insgesamt sprechen folgende Gründe für eine Revision der Verordnung: - Bundesvorgaben zur Einführung neuer Merkmale im Gebäude- und Wohnregister. - Einsatz von eCH-Standards und Anpassungen gemäss der überarbeiteten Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung und im Gebäude- und Wohnungsregister. - Entscheid des Regierungsrates, auf ein kantonales Gebäude- und Wohnungsregister-Nachführungssystem zu verzichten (vgl. Beschluss Nr. 1288/2018). Somit übermitteln die Gemeinden die Erhebung und die Nachführung der Registerdaten direkt an das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.