Concluse

Neuregelung der Finanzkompetenzen

Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Revision der Verfassung des Kantons Schaffhausen vom 17. Juni 2002 sowie eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes vom 20. Februar 2017 vor. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die demokratischen Rechte bei Grundstückgeschäften und bei strategischen Beteiligungen des Kantons gestärkt werden sowie die Finanzkompetenzen des Regierungsrats an die Kompetenzen vergleichbarer Kantone angepasst werden. Diese Änderungen erlauben auch die Präzisierung von Begriffen. Nicht als erforderlich sieht der Regierungsrat dagegen einen grösseren Handlungsspielraum zur Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Wirtschaftsförderung an. Dies ist vielmehr Aufgabe der Privaten, allenfalls der Gemeinden. Auch wenn mit den vorliegenden Entwürfen nicht alle Punkte der Motion wortgetreu erfüllt sein sollten, ist der Regierungsrat überzeugt, so eine gute Gesamtlösung vorschlagen zu können.